Pressemitteilung des vdää zum Ergebnis der Sondierungsgespräche 14.01.2018
Das haben wir den Kämpfen der Pflegerinnen und Pfleger zu verdanken…
Zur Ankündigung einer gesetzlichen Personalquote und damit zur Abkehr von der Marktlogik
Bei aller berechtigten Kritik an der vertanen Chance der SPD, auf eine solidarische Bürgerversicherung zu drängen, sehen wir im Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen SPD und CDU/CSU vom 12. Januar 2018 in der Gesundheitspolitik einen echten Hoffnungsschimmer: „Zum ersten Mal seit Jahren werden mit verbindlichen Personalbemessungsinstrumenten und der Einführung von Personaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen in Krankenhäusern wieder gesetzliche Regelungen anstelle von Marktmechanismen angekündigt“, so Dr. Thomas Kunkel, Ko-Vorsitzender des vdää.
Pressemitteilung des vdää zur Bürgerversicherung 11.01.2018
Schluss mit der Panikmache von Seiten „der Ärzteschaft“
Solidarische Bürgerversicherung ist der richtige Weg
Die Propagandaoffensive eines Teils der organisierten Ärzteschaft gegen eine Bürgerversicherung, vorgetragen z.B. von Dr. Dirk Heinrich, dem Vorsitzenden sowohl des NAV-Virchow-Bundes wie auch des Spitzenverbandes der Fachärzte Deutschlands, im Schulterschluss mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und Zeitungen wie der FAZ, greift mittlerweile zu „alternativen Fakten“: „In Wahrheit werden weder Praxen schließen müssen, noch wird der Beitragssatz steigen. Im Gegenteil: eine allgemeine und solidarische Bürgerversicherung bringt finanzielle Entlastung für die Versicherten und das System als Ganzes – wenn alle Einkommensarten einbezogen und die Beitragsbemessungsgrenze kräftig angehoben wird“, so Dr. Bernhard Winter, Ko-Vorsitzender des vdää.
Pressemitteilung des vdää zur Bürgerversicherung
Interessierte Verdrehung der Tatsachen
Demokratische Ärztinnen und Ärzte unterstützen Bürgerversicherung
Eine solidarische Bürgerversicherung, die alle Einkommensarten einbezieht und die Beitragsbemessungsgrenze anhebt oder im besten Fall ganz abschafft, bedeutet eine Ausweitung der Solidarität und Abschaffung der existierenden Zwei-Klassengesellschaft im deutschen Krankenversicherungssystem. „Deshalb begrüßen wir die Forderung nach einer paritätisch finanzierten Bürgerversicherung für Alle und widersprechen sowohl dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, als auch dem Vorsitzen-den der KBV, Andreas Gassen. Sie sprechen nicht im Namen aller Ärztinnen und Ärzte“, so Dr. Thomas Kunkel, einer der Vorsitzenden des Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte.
Pressemitteilung des vdää zu Verurteilung von Kristina Hänel wegen "Abtreibungswerbung"
Skandalös!
24.11.2017
Wir demokratischen Ärztinnen und Ärzte sind bestürzt darüber, dass die Ärztin Kristina Hänel heute vom Amtsgericht Gießen tatsächlich wegen „Abtreibungswerbung“ zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Die Ärztin Kristina Hänel war von radikalen AbtreibungsgegnerInnen angezeigt worden, weil sie über ihre Webseite Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ermögliche, die als Werbung interpretiert wurde.
Pressemitteilung des vdää zum neuen Vorstand
Neuanfang und Kontinuität - Neuer Vorstand im Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
21.11.2017
Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte hat seit dem 5. November einen neuen Vorstand und eine neue Vorstandsstruktur: Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung des vdää in München (3.-5.11.2017) trat zum ersten Mal seit 2003 und nach 14 für den vdää sehr erfolgreichen und produktiven Jahren nicht mehr Wulf Dietrich zur Wahl als Vorsitzender an.
Presseerklärung der Delegierten der Liste Demokratischer Ärztinnen und Ärzte in der Landesärztekammer Hessen
Schwangere Frauen in einer Notlage brauchen neutrale qualifizierte Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
Der §219a des Strafgesetzbuchs: „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ ist ein Anachronismus und entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen Gegebenheiten. Schwangere Frauen in einer Notlage brauchen neutrale qualifizierte Informationen zum Schwangerschaftsabbruch. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht kriminalisiert werden, weil sie ihrer Aufklärungspflicht Patientinnen gegenüber nachkommen.
Petition zum Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch
Gießener Ärztin nach §219a angklagt
Bitte unterstützen Sie die Petition an den Deutscher Bundestag
Ich bin Ärztin und wurde nach §219a von Abtreibungsgegnern angezeigt. Am 24.11. um 10 Uhr muss ich mich vor dem Amtsgericht Gießen verteidigen. Auf meiner Homepage ermögliche ich Interessierten, über einen Link Informationen zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Ich informiere über die gesetzlichen Voraussetzungen, sowie über die Methoden und Risiken des Schwangerschaftsabbruchs. Außerdem ermögliche ich Interessierten ein persönliches Gespräch. Diese neutrale Mitteilung interpretieren Abtreibungsgegner als Werbung.